Die Behandlung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung stellt nach wie vor ein breites Experimentierfeld dar, da der subjektive Gehalt in der Auseinandersetzung mit dem Landschaftsbild scheinbar nur schwer faßbar ist und als nicht operationalisierbar gilt. Ist es schon für den Naturhaushalt schwer, praktikable, valide und nachvollziehbare Vorgehensweisen zum Vollzug der Eingriffsregelung zu etablieren, so gilt dies bei der Berücksichtigung landschaftsästhetischer Phänomene um so mehr. Obwohl auch in der letzten Zeit eine große Anzahl von Verfahrensansätzen zur Berücksichtigung des Landschaftsbildes entwickelt wurden, bestehen immer noch grundsätzliche methodische Differenzen hinsichtlich der planungspraktischen Anwendbarkeit. Dies führt in Planungs- und Genehmigungsprozessen häufig zu einem Mangel für die Nachvollziehbarkeit und die Akzeptanz der Bestandserfassung und -bewertung sowie ihrer Umsetzung in der Eingriffsregelung. In der von der Dr. Joachim und Hanna Schmidt-Stiftung für Umwelt und Verkehr geförderten Handlungsanleitung wurde auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Vorgaben sowie der Regelwerke und der Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Verkehr eine praxisorientierte, durch Fallbeispiele und eine Materialiensammlung gestützte Arbeitshilfe geschaffen. Durch die Kombination von Bausteinen verschiedener Verfahrensansätze wurde ein deskriptiver und praxisorientierter Ansatz zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes, zur Ermittlung von straßenbaubedingten Eingriffen sowie zur Optimierung des Straßenentwurfes entwickelt. Gleichzeitig wurde ein fachlicher Rahmen für die Ableitung von spezifischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes geschaffen.