Förderrichtlinien

Unsere Förderungs­kriterien

Wir bewerten und entscheiden Förderungen für Projekte an zwei Terminen im Jahr. Wenn Sie ein praktisches oder wissenschaftliches Projekt im Themenfeld von Verkehr und Umwelt planen, ist es von Vorteil, wenn ein oder mehrere der folgenden Kriterien für Sie und Ihr Projekt zutreffend sind.

NEU! Lt. neuestem Vorstandsbeschluss können Promotionsprojekte mit 1500 € mtl. gefördert werden.

  1. Eigene Erfahrung zum Verkehr-Natur-Konflikt. Sie kennen die Konflikte zwischen dem Erhalt der Natur und dem Bau von Verkehrsinfrastrukturen.
  2. Fachübergreifender Ansatz. Sie arbeiten mit dem beantragten Vorhaben an der Schnittstelle zwischen Naturschutz und Verkehrsplanung.
  3. Anbindung an die behördliche Planung. Sie arbeiten gern mit Naturschutz- und Verkehrsplanern zusammen und werden durch gesellschaftliche Akteure unterstützt.
  4. Zusammenarbeit mit Umsetzern. Von Vorteil ist die praktische Umsetzung von Vorhaben, insbesondere unter finanziell engen Rahmenbedingungen ohne industrielle und staatliche Förderung.
  5. Weitergabe Ihrer Erkenntnisse. Bereits zu Beginn des Vorhabens sollen die Nutzenden in Erkenntnisgewinn eingebunden sein und an den Konfliktlösungen mitwirken.
  6. Projekt und praktische Umsetzung. Wissenschaftlichen Lösungsansätze und praktische Ansatz sollten idealerwiese angestrebt und zeitlich terminiert werden.

NEU! Promotionsprojekte können mit 1500 € mtl. gefördert werden.

Was Sie bei einem Antrag beachten sollten:

Die Auswahl von Projekten erfolgt ca. 2 Mal im Jahr. Die Fristen für die Abgabe sowie mögliche aktuelle Förderungsschwerpunkte erfahren Sie auf unserer Homepage im Bereich Aktuelles.
Bitte nutzen Sie in jedem Fall unser Antragsformular.

Förderricht­linien der Schmidt Stiftung für Umwelt & Verkehr

I.             Allgemeines

Die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr legt den Schwerpunkt ihrer Stiftungstätigkeit auf die Entwicklung neuer Verkehrsstrategien aus interdisziplinärer Sicht sowie die Vorstellung neuer wissenschaftlicher Lösungsmodelle zur Begrenzung des Umweltschadens. Diese Ziele verfolgt die Stiftung indem sie sich verpflichtet:

  • Maßnahmen zur Aufklärung, Aus- und Fortbildung zu unterstützen und zu fördern,
  • Forschung und modellhafte Untersuchungen auf dem Gebiet der Verkehrsökologie anzuregen und zu fördern,
  • sonstige Maßnahmen die Verkehrsökologie betreffend durchzuführen oder zu ihrer Durchführung beizutragen.

Für diese Zwecke stehen der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr die Erträge des Stiftungsvermögens zur Verfügung.

Diese Mittel sollen nur für des Themengebiets Verkehrsökologie eingesetzt werden.

II.             Förderungsfähige Vorhaben

1.    Die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr fördert nur einzeln abgegrenzte bzw. abgrenzbare Vorhaben (Projektförderung). Es wird keine institutionelle Förderung gewährt.

III.             Bewilligungsempfänger

1.    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

2.    Der Bewilligungsempfänger muss über die für die Projektdurchführung erforderlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten verfügen.

3.    Die Vergabe von Stiftungsmitteln erfolgt durch den Vorstand der Stiftung unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.

IV.             Art und Umfang der Förderung

1.    Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

2.    Der Zuschuss erfolgt als Projektförderung als Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung.

3.    Der Zuschuss kann je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden.

V.             Antragstellung

Anträge auf Förderung sind mittels des dafür bereit gestellten Formblattsan das Büro der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr in Hamburg zu übersenden. Sie sollten mindestens Angaben enthalten über:

  • den Zuwendungsempfänger,
  • Gegenstand und Zielsetzung des Projektes,
  • die voraussichtlichen Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses,
  • Art und Umfang der Durchführung,
  • Beginn und Dauer des Projektes,
  • identische Anträge bei anderen Förderinstitutionen.

Das  Formblatt für die Antragstellung kann bei der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr angefordert werden und steht außerdem auf der Homepage der Stiftung zum Download bereit.

VI. Abruf der Mittel

  • Die Mittel werden dem Antragsteller in der bewilligten Höhe per Bescheid zugewendet.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Bedarfsschätzung auf schriftliche Anforderung des Antragstellers auf ein zu benennendes Konto.
  • Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckgebundene und sparsame Verwendung der Mittel verantwortlich.
  • Der Bewilligungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Stiftung Auskunft über den Stand des Projektes zu geben.

VII. Verwendungsnachweis

  • Nachdem die per Bescheid zugewendeten Mittel abgefordert sind, spätestens jedoch nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, hat der Bewilligungsempfänger einen Verwendungsnachweis bei der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr einzureichen. Dieser soll aus einem Sachbericht und einer Abrechnungsübersicht bestehen.
  • Nicht verbrauchte Mittel sind unverzüglich auf das Konto der Stiftung zu überweisen.
  • Die Stiftung behält sich vor, die Verwendungsnachweise selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.

VIII. Schutzbestimmungen

  • Der Bewilligungsempfänger führt das Projekt in eigener Verantwortung durch. Er ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen und der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich.
  • Die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung des geförderten Vorhabens entstehen.
  • Sofern der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr aus der Förderung eines Projektes ein Schaden entsteht, wird sie vom Bewilligungsempfänger schadlos gehalten.
  • Die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr behält sich vor, Fördergelder zurückzufordern, wenn:
    • Projekte nicht oder nicht zufrieden stellend abgeschlossen werden
    • Die angegebene Dauer des Projektes überschritten wird.
  • Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie. In diesem Fall sind bereits ausgezahlte Fördermittel unverzüglich an die EWE Stiftung zurückzuzahlen.
  • In Publikationen oder sonstigen Medien des geförderten Vorhabens ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf die Förderung durch die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr anzubringen. Wo möglich ist dabei das Logo der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr zu verwenden. Grafikdateien stellt die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr hierfür zur Verfügung.
  • Die Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr ist berechtigt, die Arbeiten zeitlich und räumlich unbegrenzt und in jeglicher Form zu veröffentlichen, z.B. auf der Internetpräsenz der Dr. Joachim und Hanna Schmidt Stiftung für Umwelt und Verkehr.
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