Eingriffe in das Landschaftsbild – Ermittlung und Kompensation

Die Behandlung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung stellt nach wie vor ein breites Experimentierfeld dar, da der subjektive Gehalt in der Auseinandersetzung mit dem Landschaftsbild scheinbar nur schwer faßbar ist und als nicht operationalisierbar gilt.