Die Berücksichtigung von Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien zu Bundesfernstraßen

Die nach den §§ 1 und 2 des UVPG geforderte Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf Schutzgiiter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen trägt der Erkenntnis Rechnung, daß die Umwelt ein komplexes und vielfältig vernetztes System darstellt.